Anlagestiftung Swiss Life

Anlagestiftung Swiss Life

Adresse
General-Guisan-Quai 40
Postfach
8022 Zürich
Telefon+41 43 547 71 11
Fax+41 43 547 71 12

Stammdaten

Gründungsjahr
2001
Anzahl Anleger
Geschäftsführer
Dr. Stephan Thaler
Stellvertreter
Markus Eberhard
Präsident
Hermann Inglin
Geschäftsjahr (von - bis)
01.10. - 30.09.
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  • Downloads
Stifter/Stifterin

Swiss Life AG

Gesamtvermögen (brutto)

17.962 Mrd. (31.03.2024)

Depotbank

UBS Switzerland AG

Anzahl Anlagegruppen

33

Portfolio Management

Swiss Life Asset Managers

Bewertung

täglich bzw. gemäss Angaben im Prospekt

Zeichnungsfrist
Valutadatum

Abschluss plus 3 oder 4 Bankwerktage bzw. gemäss Angaben im Prospekt

Vertreter im Stiftungsrat

Hermann Inglin, Präsident

Vertreter in Anlagekomm.
Wahrnehmung Aktionärsstimmrechte

Schweizer Gesellschaften

Grundsatz
Die Anlagestiftung Swiss Life übt die Stimmrechte der von den Anlagegruppen gehaltenen Schweizer Aktien an den jeweiligen Generalversammlungen aus. Die Stimmausübung fällt in die Zuständigkeit der Geschäftsführung. Sie kann diese an die Depotbank oder einen Dritten (Organ- oder unabhängiger Stimmrechtsvertreter) delegieren.

Die Anlagestiftung stimmt gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates.

Abweichende Stimmausübung
Zeichnen sich im Vorfeld einer Generalversammlung umstrittene Traktanden ab, kann die Geschäftsführung oder ein einzelner Stiftungsrat die Beschlussfassung zur Stimmausübung durch den Stiftungsrat verlangen. Die Beschlussfassung kann auf dem Zirkulationsweg erfolgen.

Die Geschäftsführung ist in diesen Fällen dafür besorgt, dass die entsprechenden Titel für ein allfälliges Securities Lending gesperrt bzw. die ausgeliehenen Titel zurückgerufen werden.

Der Portfoliomanager ist jedoch weiterhin frei, Aktien zu verkaufen, wenn ihm dies aufgrund seiner Anlagestrategie als richtig erscheint.

Ausländische Gesellschaften

Grundsatz
Die Anlagestiftung Swiss Life verzichtet bei den ausländischen Aktien auf die Ausübung der Stimmrechte. Der Stiftungsrat kann in Einzelfällen auf Antrag der Geschäftsführung oder eines einzelnen Stiftungsrates die Ausübung der Stimmrechte beschliessen.

Für Anlagegruppen, welche in kollektive Kapitalanlagen nach KAG investieren, hat die Anlagestiftung Swiss Life keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Ausübung der Aktionärsrechte. Sie hat jedoch im Rahmen der allgemeinen Auskunftspflicht die Möglichkeit, Informationen bei der zuständigen Fondsleitungsgesellschaft zu erfragen.

Revisionsstelle

PricewaterhouseCoopers AG

Investment Controlling
Aufsicht

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)