Anlagestiftung Swiss Life
Swiss Life AG
20.525 Mrd. (30.09.2025)
UBS Switzerland AG
47
Swiss Life Asset Managers
täglich bzw. gemäss Angaben im Prospekt
Abschluss plus 3 Bankwerktage bzw. gemäss Angaben im Prospekt
Hermann Inglin, Präsident
Grundsätze zum Stimmverhalten der Anlagestiftung Swiss Life
Die Anlagestiftung Swiss Life übt die Stimmrechte der von den Anlagegruppen gehaltenen Beteiligungen aus.
Die Geschäftsführung (Swiss Life Asset Management AG) stimmt als Vertreterin der Anlagestiftung ab. Sie kann zur Ausübung der Stimmrechte Hilfspersonen beiziehen (Organ- oder unabhängiger Stimmrechtsvertreter).
Die Stimmrechtsausübung hat im ausschliesslichen Interesse der Anleger der Anlagestiftung Swiss Life zu erfolgen.
Vor der Stimmabgabe durch die Geschäftsführung hat diese die Geschäftsführer über die geplante Stimmabgabe zu informieren. Die Geschäftsführer können die Beschlussfassung zur Stimmrechtsausübung durch den Stiftungsrat verlangen. Dies kann beispielsweise bei umstrittenen Traktanden angezeigt sein. Die Beschlussfassung durch den Stiftungsrat kann auf dem Zirkularweg erfolgen.
Für diejenigen Fälle, in welchen die Geschäftsführer die Beschlussfassung durch den Stiftungsrat beantragt haben, ist die Geschäftsführung dafür besorgt, dass die entsprechenden Titel bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Stiftungsrat für ein allfälliges Securities Lending gesperrt bzw. die ausgeliehenen Titel zurückgerufen werden. Der Portfoliomanager der betroffenen Anlagegruppe ist jedoch weiterhin frei, Beteiligungen zu verkaufen, wenn ihm dies aufgrund seiner Anlagestrategie als richtig erscheint.
PricewaterhouseCoopers AG
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
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8022 Zürich